21.1. Das Amt FB wies in seiner Verfügung vom 12.6.2015 den Antrag auf unbegleitete Vollzugslockerungen bis hin zur Versetzung in ein Wohn- und Arbeitsexternat zusammengefasst mit der nicht ausreichend günstigen Legalprognose ab. Dem fo- rensisch-psychiatrischen Gutachten von Dr. med. D.________ könne lediglich eine verhalten positive Legalprognose mit einem unklaren Risiko in Bezug auf weitere Sexualdelikte entnommen werden. Es sei unklar, ob sich die verbesserten deliktsrelevanten Risikobereiche auf den offenen Vollzug übertragen liessen.