ASMV, pag.1789 ff.). Wie bereits vor dem Amt FB und der POM ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren umstritten, ob dem Beschwerdeführer Vollzugslockerungen im Sinne von (begleiteten) Ausgängen, externer Arbeit und des Wohn- und Arbeitsexternats aus der Verwahrung nach Art. 64 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) heraus zu gewähren sind. Zumal die POM im Entscheid vom 2.3.2016 nicht auf das Begehren auf Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme nach Art.