Die Gesamtbeurteilung des Gutachtens sei denn auch lediglich als «verhalten positiv» eingestuft worden. Das Rückfallrisiko im offenen Vollzug sei zumindest kurz- bis mittelfristig gering, weil sich der Beschwerdeführer gut an Regeln halten könne, zuverlässig Termine einhalte und es keine Hinweise für eine suchtartige Sexualität mehr gebe. Es sei jedoch in Übereinstimmung mit der KoFako und dem Gutachten von Dr. med. D._____