Therapiebericht vom 30.6.2015 und 18.12.2015) ausführlich zusammen und wies auf die jeweiligen Differenzen darin hin. In der Folge strich die POM die wichtigsten Punkte der Berichte und Gutachten heraus und würdigte sie ausführlich. Die Führungsberichte würden dem Beschwerdeführer zwar insgesamt ein gutes Verhalten attestieren, aber dennoch aufzeigen, dass er selbst im geschützten Rahmen des geschlossenen Vollzugs nicht unauffällig sei.