__ ohne nachvollziehbare Begründung abgewichen und dadurch in Willkür verfallen, weil sie weitergehende Vollzugslockerungen ohne stichhaltige zusätzliche Argumente abgewiesen habe (2); und der Amtsvorsteher des Amts FB habe ohne triftige Gründe seine Meinung anstelle derjenigen des Sachverständigen gesetzt, womit er sich dem Vorwurf einer willkürlichen Beweiswürdigung ausgesetzt habe (3). Die POM habe die Argumente des Beschwerdeführers nicht einmal erwähnt, geschweige denn diskutiert. Daher habe sie ihren Entscheid mangelhaft begründet (amtliche Akten SK 16 128, pag. 13 f.).