1. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung des Fahrens ohne Berechtigung (Überlassen eines Motorfahrzeuges an eine Person ohne Führerausweis), angeblich begangen am 10.07.2014 in G.________. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘500.00 sowie die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Kanton Bern richtet A.________ für seine Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte in erster und oberer Instanz eine Entschädigung von CHF 1‘000.00 aus.