2 Die beiden Dokumente erweisen sich als zur Beurteilung des dem Beschuldigten vorgeworfenen Sachverhalts relevant und werden hiermit zu den Akten erkannt. Weiter wurde in oberer Instanz von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 20. April 2016, pag. 92 f.) eingeholt. 4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch unter Kostenauferlegung an den Staat und Ausrichtung einer Entschädigung nach richterlichem Ermessen für seine Parteikosten im erst- und oberinstanzlichen Verfahren (pag. 80, 100).