2. Die Löschung des erstellen DNA-Profils (PCN-Nr. .________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16 Abs. 1 Bst. c DNA-ProfilG). 3. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4. Zu eröffnen: - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz