Der Beschuldigte hat zwischenzeitlich mit der J.________ AG eine aussergerichtliche Vereinbarung abgeschlossen, in welcher er sich verpflichtete, monatlich CHF 1‘000.00 zurückzuzahlen (vgl. pag. 442; pag. 482; pag. 497 Z. 34 ff.). Schliesslich ist auch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte seine Arbeitsstelle verloren und zumindest bis zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 9. März 2016 noch keine neue Stelle gefunden hat (vgl. pag. 497 Z. 21 ff.).