_ begünstigenden Einzahlungsschein. Es ging um Zahlungen in der Höhe von CHF 14‘200.00, CHF 42‘000.00, CHF 28‘000.00, CHF 48‘000.00, CHF 7‘700.00 CHF 78‘878.00 und CHF 15‘000.00. Mit Ausnahme der Auslandüberweisung war der Begünstigte der Zahlung auf dem Zahlungsauftrag nicht ersichtlich. Es hätte jedoch genügt, den Zahlungsauftrag anzuheben und einen Blick auf den Einzahlungsschein zu werfen um festzustellen, an wen die Zahlung geleistet wird. Den zeichnungsberechtigten Projektverantwortlichen wäre es somit ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich gewesen, den Begünstigten der Zahlung zu prüfen.