12 unterschrieben habe (pag. 168 Z. 129; vgl. Ziff. III. 10.3 vorne). Beim zweiten Zahlungsauftrag vom 5. September 2014 (Ziff. I. 1.2. der Anklageschrift) handelte es sich um eine Sammelzahlung im Betrag von insgesamt CHF 55‘838.80 mit vier Einzahlungsscheinen, wovon einer mit einem Betrag von CHF 5‘500.00 auf das PC-Konto Nr. .________ des Beschuldigten lautete (pag. 118). In den anderen sieben Fällen (Ziff. I. 1.3.-1.9. der Anklageschrift) heftete der Beschuldigte unter die jeweiligen Zahlungsaufträge einen einzigen, sein PC-Konto Nr. .________ begünstigenden Einzahlungsschein.