I. 1.1. der Anklageschrift) wäre, wie bereits erwähnt, auf dem Zahlungsauftrag selber erkennbar gewesen, dass die Zahlung an eine unbekannte Person in den USA geht und nichts mit dem Geschäft der betroffenen IG zu tun haben kann (pag. 117). V.________ räumte an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme ein, dass er den Zahlungsauftrag möglicherweise blind