__ AG gelebte Unternehmenskultur des Vertrauens bewusst ausgenutzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts besteht der Sinn und Zweck der Kollektivunterschrift gerade darin, dass durch die wechselseitige Kontrolle der Kollektivunterschriftsberechtigten Missbräuche verhindert werden sollen. Dieser Zweck wird vereitelt, wenn der Mitzeichnungsberechtigte unbesehen unterzeichnet (BGE 118 IV 35 E. 2. b. S. 38). Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, geht es um eine Erhöhung der Sicherheit im Sinne des Vieraugenprinzips, da auch einem gewissenhaften Mitarbeiter einmal ein Fehler unterlaufen kann (pag.