Gestützt auf die Aussagen der zeichnungsberechtigten Projektverantwortlichen ist davon auszugehen, dass die Zahlungsaufträge stichprobenmässig kontrolliert wurden. Die Einzahlungsscheine und damit die Begünstigten der Zahlungen wurden von den meisten nicht geprüft. Die Kammer teilt jedoch die Auffassung der Vorinstanz, dass der Beschuldigte nicht mit Sicherheit davon ausgehen konnte, dass die Einzahlungsscheine nicht geprüft würden. Immerhin gaben drei Projektverantwortliche an, sie hätten manchmal auch die Einzahlungsscheine angeschaut bzw. kontrolliert, wenn auch nicht im Detail (vgl. pag. 153 Z. 102 ff.;