In Abweichung zu seinen bisherigen Aussagen verneinte der Beschuldigte die Frage, ob er darauf vertraut habe, dass die Zahlungen nicht kontrolliert werden. Er habe immer damit rechnen müssen, dass jemand den Blitzauftrag anhebe. Das sei ja normal. Er sei das Risiko eingegangen, weil er sich in einer Zwangslage befunden habe (pag. 207 Z. 110 ff.). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte an, er habe nicht davon ausgehen können, dass nicht kontrolliert werde. Stichprobenweise sei immer wieder geschaut worden. In ca. der Hälfte der Zahlungen habe jemand etwas wissen wollen (pag. 500 Z. 12 ff.; pag. 501 Z. 26 ff.).