Beschuldigte, es sei in der Firma so gewesen, dass es auf Vertrauensbasis geschehen sei. Es habe kaum jemand nachgeschaut, was auf den Zahlungsbelegen gestanden sei (pag. 195 Z. 166 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft führte der Beschuldigte aus, wenn man den Zahlungsauftrag angehoben hätte, hätte man die einzelnen Einzahlungsscheine ansehen können, das sei aber nicht kontrolliert worden. Er habe aber immer davon ausgehen müssen, dass die Einzahlungsscheine kontrolliert würden (pag. 206 Z. 85 ff.). In Abweichung zu seinen bisherigen Aussagen verneinte der Beschuldigte die Frage, ob er darauf vertraut habe, dass die Zahlungen nicht kontrolliert werden.