Projektleiter den Einzahlungsschein nicht im Detail kontrolliere (pag. 172 Z. 118 ff.). X.________, Leiter der Filiale Freiburg, gab zu Protokoll, er habe nicht überprüft, ob die Einzahlungsscheine mit dem Zahlungsauftrag korrespondierten (pag. 177 Z. 87 f.). Meistens, wenn es ein Stapel Einzahlungsscheine gewesen sei, habe er diese durchgeblättert (pag. 178 Z. 126). Die Aussagen des Beschuldigten betreffend die Kontrollen haben sich im Verlauf des Verfahrens verändert. In seinen ersten Aussagen räumte der Beschuldigte ein, dass er das Vertrauen missbraucht habe. Es sei ja klar, dass nicht immer jeder Beleg kontrolliert werde (pag. 185 Z. 38 f.). Anlässlich der Hafteröffnung erklärte der