10 ten Zahlungsaufträge mit Einzahlungsscheinen kontrolliert habe, meinte U.________, er würde sagen nein (pag. 160 Z. 119 ff.). Der Beschuldigte habe gewusst, dass er dies nicht überprüfe. Er sei ja auch schon lange bei der J.________ AG tätig gewesen (pag. 161 Z. 146 f.). V.________, Abteilungsleiter Untertagbau der J.________ AG, führte aus, er habe die Beilagen zur Kontrolle stichprobenmässig konsultieren wollen. Aber im Detail habe er es nie angeschaut. Den Rechnungsbetrag habe er stichprobenweise kontrolliert. Den Begünstigten habe er in der Regel nicht kontrolliert (pag. 166 Z. 78 ff.).