10. Erwägungen der Kammer 10.1 Vorbemerkungen Es ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte auf einem Zahlungsauftrag N.________ als Begünstigte aufführte und unter acht Zahlungsaufträgen einen sein PC-Konto .________ begünstigenden Einzahlungsschein heftete. Er täuschte mit diesem Vorgehen die Projektverantwortlichen, welche die Zahlungsaufträge unterzeichneten, über die Person des Begünstigten. Das Tatbestandsmerkmal der Täuschung ist erfüllt. Die Täuschung bestand in einer einfachen falschen Angabe.