185 Z. 53 ff.). Dies sei die letzte Zahlung gewesen (pag. 186 Z. 87 f.). Er habe das Geld immer gleich weitergeschickt und sich damit nichts gekauft (pag. 186 Z. 96 f.). Er habe nie die Absicht gehabt, sich zu bereichern, sondern alles aus Dankbarkeit für die Soldatin gemacht (187 Z. 162 f.). Er sei unter Druck gestanden, weil er das Geld ja wieder habe zurückgeben wollen und müssen (pag. 187 Z. 168 f.). Diese Aussagen bestätigte der Beschuldigte in sämtlichen Einvernahmen (vgl. pag. 196 ff. Z. 230 ff.; pag. 207 ff. Z. 117 ff.; pag. 498 f. Z. 42 ff.). 6 III. Rechtliche Würdigung