Der Diplomat habe ihm per E-Mail mitgeteilt, dass er am Zoll in Frankreich aufgehalten worden sei und für den Transport einen Betrag von ca. 7‘000 Euro oder US Dollar zahlen müsse. Er (der Beschuldigte) habe dies auf die vorgegebene Kontonummer bezahlt. Kurz darauf sei eine E-Mail der Nationalbank mit einem Foto des Koffers mit dem Geld gekommen. Für die Einfuhr des Geldes habe er Steuern bezahlen müssen. So habe er begonnen, Geld aus der IG abzuheben. Er habe bezahlt und es seien wieder neue E-Mails mit neuen Steuerforderungen gekommen.