Das auf diese Art und Weise erlangte Geld leitete der Beschuldigte zum grössten Teil von seinem PC- Konto weiter auf verschiedene Bankkonten in Amerika und Malaysia, welche ihm von seiner Internetbekanntschaft Q.________ resp. ihren Mittelsmännern angegeben worden waren. Einen kleineren Teil des Geldes verwendete er für eigenen Zwecke. Namentlich in folgenden Fällen: 1.1. am 01./02.09.2014, dadurch, dass er vom CS-Konto der IG E.________ eine Zahlung von CHF 8‘000.00 auf ein Konto der L.________ Bank in Philadelphia, lautend auf N.________, veranlasste;