Er stellte sie vor die Wahl, entweder Analverkehr zu vollziehen oder den Wagen zu verlassen, woraufhin die Prostituierte den Wagen verliess und sich im Wald versteckte. Beim Delikt vom 6.7.2006 stieg eine Frau in den Wagen des Beschwerdeführers, um von ihm Haschisch zu kaufen. Der Beschwerdeführer fuhr jedoch in einen Wald und erzwang dort gewaltsam den Analverkehr. Danach verlangte er vom Opfer unter Verwendung eines Messers die Herausgabe seiner Wertsachen. Als sich die Frau weigerte, schlug er ihr ins Gesicht und behändigte aus ihrer Tasche Bargeld. Er liess das Opfer alleine im Wald zurück (vgl. amtliche Akten ASMV pag.