17 mit der Schwere der in Freiheit zu erwartenden Straftaten in Relation zu setzen. Die Anlassdelikte sind vorliegend massiv. So nahm der Beschwerdeführer am 1.7.2006 einer Prostituierten nach begonnenem Sexualakt den Lohn aus der Handtasche. Nachdem sie das Geld zurückverlangte, bedrohte er sie mit einer Pistole und nahm ihr das restliche Geld und das Mobiltelefon ab. Er stellte sie vor die Wahl, entweder Analverkehr zu vollziehen oder den Wagen zu verlassen, woraufhin die Prostituierte den Wagen verliess und sich im Wald versteckte.