24.4. Zur Legalprognose hielt Dr. E.________ im Gutachten vom 20.5.2015 nach umfassender Beurteilung fest, dass bei einer bedingten Entlassung aus forensischpsychiatrischer Sicht mit einer hohen Rückfallgefahr für Gewalt- und Sexualstraftaten zu rechnen sei. Im geschützten Rahmen bestehe ebenfalls ein mittelgradig erhöhtes Risiko für Gewaltdelikte. Selbst vor unbegleiteten Urlauben solle mit einer Einbeziehung der Ehefrau und einer Antabus-Therapie begonnen sowie ein Trink-