ADHS/Hyperkinetische Störung, schwer ausgeprägt, verbunden mit Störung des Sozialverhaltens) fest. In der eigenen Berichtsperiode seien die Belastungen infolge der auffälligen Persönlichkeitszüge wie auch der hyperkinetischen Störung in relativ geringem Ausmass in Erscheinung getreten. Angezeigt sei als weitere Diagnose ein psychisches Trauma, nicht andernorts klassifizierbar (Z91.4; Auswirkungen durch den geleisteten Kriegsdienst; amtliche Akten ASM pag. 760). Insgesamt schliesst damit auch Psychologe J.________ entgegen den Ausführungen der Verteidigung eine schwere psychische Störung nicht aus.