Ob diese instabile Symptomatik im nicht geschützten Rahmen wieder das Vollbild von 2006 erreichen werde, sei unklar. Aus diesen Überlegungen heraus müsse aktuell zumindest der Verdacht auf eine mittelgradige hyperkinetische Störung (ICD-10: F90.0) festgestellt werden (amtliche Akten pag. 902). Wie schon zum Tatzeitpunkt sei auch noch heute von einem schweren Alkoholproblem auszugehen (amtliche Akten ASMV pag. 903). Aus Sicht von Dr. E.________ waren ferner im Beurteilungszeitpunkt des Jahres 2006 die Kriterien einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und dissozialen/psychopathischen Zügen (ICD-10: F61.0) erfüllt.