Die Diagnose psychischer Störungen sei also zeit- und situationsabhängig. Vor diesem Hintergrund seien auch die bisherigen scheinbar unterschiedlichen diagnostischen Zuordnungen zu beurteilen (amtliche Akten ASMV pag. 899 f.). In Übereinstimmung mit den früheren diagnostischen Überlegungen lasse sich zum Tatzeitpunkt eine schwere hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens (ICD-10: F90.1) feststellen (amtliche Akten pag. 901). Ob diese instabile Symptomatik im nicht geschützten Rahmen wieder das Vollbild von 2006 erreichen werde, sei unklar.