Die starken Richtungswechsel in den Aussagen des Beschwerdeführers würden nicht von einer eigentlichen Identitätsunsicherheit zeugen, sondern von einem proaktiv, strategisch ausgerichteten Handeln, um sich aus den Massnahmensetting zu lösen. Der überdauernde Eindruck der Therapeuten aus den Gesprächen mit dem Beschwerdeführer sei, dass Letzterer sie von Beginn bis zum Abbruch davon habe überzeugen wollen, dass der Gutachter falsch liege, keine Persönlichkeitsstörung vorliege sowie kein Bedarf für eine Massnahme bestehe (vgl. nicht paginierte amtliche Akten POM BD 225/15).