ihn, weil die Situation zu dieser Bemerkung keinen Anlass gegeben habe (pag. 866). In der Therapie bei Psychologe J.________ wurde offensichtlich aber weder der Vorfall vom 23.4.2012 in den Anstalten Witzwil thematisiert, noch wusste der Psychologe etwas davon, dass der Beschwerdeführer dort Anabolika konsumiert hatte. Angesprochen auf die Briefe an die ASMV, in denen der Beschwerdeführer seine starke kulturelle und islamische Orientierung betonte, erkannte Psychologe J.________ laut Dr. E.________ in diesen Briefen inhaltlich erhebliche Widersprüche gegenüber dem, was ihm der Beschwerdeführer in der Therapie ange-