Weiter legte Dr. E.________ ausführlich dar, inwiefern und weshalb den durchaus positiven Therapieverlaufsberichten des damals behandelnden Therapeuten J.________ nicht gefolgt werden kann. Im Gespräch mit dem Psychologen J.________ brachte Dr. E.________ in Erfahrung, dass Ersterer keine Möglichkeit hatte, die gesamten Akten einzusehen. Insbesondere konnte Herr J.________ die Briefe des Beschwerdeführers an die ASMV nie lesen. In den Schilderungen des Beschwerdeführers fielen ihm konkret keine offensichtlichen Widersprüche auf. Einzig die Bemerkung des Beschwerdeführers, wonach dieser erkannt habe, dass der Therapeut ihn durchschaut habe und er deshalb nun ehrlich sein wolle, irritierte