Es seien zwar seit kurzem wünschenswerte kognitive Einsichten erkennbar (vgl. amtliche Akten pag. 932; pag. 940 f.; pag. 944 f.). Insgesamt attestierte Dr. E.________ dem Beschwerdeführer jedoch auch aktuell lediglich oberflächliche Anpassungsleistungen und geringe Behandlungserfolge (vgl. amtliche Akten ASMV pag. 951 f.).