12 den; 12.3.2015 während 2 ½ Stunden und am 23.4.2015 während 2 Stunden; amtliche Akten ASMV pag. 817) durchgeführt hat, nicht abgeleitet werden, dass das Gutachten keine verlässliche und seriöse Diagnose zulasse. Der Aufwand von total 7 ½ Stunden entspricht durchaus dem üblicherweise für eine Exploration im Rahmen einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung zu veranschlagenden Zeitaufwand.