Die behandelnden Therapeuten hätten dem Beschwerdeführer stets ein positives Zeugnis ausgestellt und dessen stetige Fortschritte in der Therapie erwähnt (insbesondere Therapieverlaufsbericht vom 14.1.2015). Die bedeutsamen Therapieziele seien inzwischen weitgehend erreicht worden, so dass eine baldige Versetzung in eine Massnahmeninstitution mit Vollzugslockerungen als Vorbereitung für die baldige Entlassung empfohlen werde, oder aber, im Falle einer Ausreise in die Türkei, eine baldige bedingte Entlassung vertretbar sei. Die Ausführungen von Dr. E.___