Abgesehen davon befinde sich der Beschwerdeführer seit mehreren Jahren in ambulanter bzw. stationärer Behandlung, verbunden mit unzähligen Therapiegesprächen und vorzuweisenden Therapieerfolgen. Die behandelnden Therapeuten hätten dem Beschwerdeführer stets ein positives Zeugnis ausgestellt und dessen stetige Fortschritte in der Therapie erwähnt (insbesondere Therapieverlaufsbericht vom 14.1.2015).