7 guter Prognosen nicht ausgereicht hätten, um den Vorfall von 2012 zu verhindern. Im Jahr 2014 habe der Beschwerdeführer widersprüchliche Angaben gemacht, die darauf hindeuten würden, dass er die kognitiv erfassten Zusammenhänge und alternativen Verhaltensmuster (noch) nicht in die Persönlichkeitsstruktur integriert habe, obwohl der damalige behandelnde Psychiater bereits 2008 klar von solchen Therapieerfolgen ausgegangen sei.