Eine tatsächliche Verbesserung der Legalprognose lasse sich bisher nicht erkennen. Es müsse aktuell bei einer bedingten Entlassung weiterhin von einem hohen Rückfallrisiko für Gewalt- und Sexualstraftaten ausgegangen werden. Sogar im geschützten Rahmen bestehe gemäss Dr. E.________ ebenfalls ein mittelgradig erhöhtes Risiko für Gewaltdelikte, wobei deliktrelevante Faktoren in diesem Setting kontrolliert werden könnten. Auch die behandelnden Therapeuten F.________ und G.___