5 19. 19.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, es habe keine vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Therapieberichten, welche die Fortschritte des Beschwerdeführers im Massnahmenvollzug aufzeigen würden, sowie keine Auseinandersetzung mit dem Gutachten von Dr. E.________ stattgefunden. Die Vorinstanz habe praktisch ohne jegliche eigene Ausführungen das Gutachten von Dr. E.________ im Entscheid vom 3.3.2016 wiedergegeben. Im reinen Zitieren einzelner Stellen des Gutachtens von Dr. E.___