16.5. Der Entscheid der POM hat devolutive Wirkung. Der Devolutiveffekt hat zur Folge, dass der Rechtsmittelentscheid prozessual die angefochtene Verfügung ersetzt. Nur er ist Anfechtungsgegenstand eines anschliessenden oberinstanzlichen Beschwerdeverfahrens. Wird die ursprüngliche Verfügung zusätzlich zum Rechtmittelentscheid angefochten, so ist auf die Beschwerde insoweit nicht einzutreten (MER- KLI/AESCHLIMANN/HERZOG, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, N. 7 zu Art. 60).