13. Entschädigung der amtlichen Verteidigung Rechtsanwalt B.________ hat für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von CHF 11‘316.15 (50 Stunden und 12 Minuten Aufwand à CHF 200.00, ausmachend CHF 10‘040.00, sowie 24 Minuten Aufwand à CHF 100.00 für die Arbeiten der Praktikanten, ausmachend CHF 40.00, zzgl. Auslagen von CHF 397.90 und MwSt. von CHF 838.25) geltend gemacht (pag. 274). Die Kammer erachtet die Entschädigung unter Berücksichtigung des gebotenen Aufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als angemessen. Rechtsanwalt B.__