Zweifellos hätte sich C.________ an den Umstand, ob der Penis des Beschuldigten nackt oder bedeckt gewesen sei, erinnern müssen. Dieser Widerspruch im zentralen Kerngeschehen ist elementar. Hinzu kommt, dass auch der Abbruch der angeblichen sexuellen Handlung gemäss ihrer Darstellung lebensfremd wirkt und nicht wirklich logisch nachvollziehbar ist. C.________ sagte dazu: «Ich habe seinen Penis mit Gewalt mit einer Hand festgehalten und ihn von mir weggestossen. Dann hat [er] sofort mit einer Hand mit Gewalt meine Brust gehalten. Ich habe dann seinen Penis losgelassen und er meine Brust auch.