Zwar sind in den Rahmengeschichten einige kreative Details gleichbleibend geschildert worden, dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie sich im Kerngeschehen mehrfach widersprochen hat. Gerade ob sie ober- oder unterhalb der Kleider berührt worden sei und ob der Beschuldigte ihre Vagina nun berührt habe, müsste für sie unverwechselbar sein. Die Kammer erachtet nach dem Gesagten daher den vorliegenden Vorwurf als nicht erstellt.