Er habe versucht ihr Gesicht mit beiden Händen festzuhalten. Sie habe immer wieder ihren Kopf hin und her geschüttelt und er habe versucht, sie zu küssen. Es sei ihm dabei auch gelungen, ihr einen Kuss auf den Mund zu geben (pag. 108, Frage 37). Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme meinte sie, dass er sie neben der Mauer fester angefasst und gesagt habe, dass er eine Wohnung für sie mieten und Geld für ihre Familie besorgen würde (pag. 130, Z. 133 f.). Er habe sie auf den Mund geküsst und ihre Beine und Hüfte berührt (pag. 130, Z. 145).