257, Z. 4 ff.). Auf Frage, warum sie Dr. med. G.________ nichts von den sexuellen Handlungen erzählt habe, führte C.________ aus, dass sie ihm nichts davon erzählt habe, weil er kein Französisch, sondern nur Englisch gesprochen habe, sie aber nur schwach Englisch spreche (pag. 111, Frage 49). Dies überzeugt nicht. Gemäss übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten (pag. 148, Z. 104) und C.________ selber (pag. 101, Frage 14; pag. 107, Frage 32; pag. 128, Z. 78) haben die beiden Englisch miteinander gesprochen. C.________ erwähnte zahlreiche Diskussionen, welche sie mit dem Beschuldigten geführt habe.