10 fen sagen, zumal sie nicht vor Ort war. Die Rahmengeschichte, bei welcher sie dabei war, ist unbestritten. F.________ wurde am 17.9.2014 parteiöffentlich von der Staatsanwaltschaft befragt (pag. 89 ff.). Auch er konnte zum Kerngeschehen keine Angaben machen. Seine Aussagen betreffen lediglich die angeblichen Geschehnisse nach der Tat, als C.________ in den L.________ Shop gekommen sei. Er führte aus, dass C.________ zu ihm in den Laden gekommen sei und gesagt habe, dass sein Freund sie geschlagen habe.