9 sammenhangslose Geschichte zu Protokoll, mit welcher er seine Landsleute generell verunglimpfte (pag. 261, Z. 43 ff.). Diese Ausführungen sprechen insgesamt gegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten. Indem die Verteidigung allfällige Übersetzungsschwierigkeiten vorbringt, kann sie nichts zugunsten des Beschuldigten ableiten. Die Einvernahmen des Beschuldigten sind mehrheitlich mit Hilfe eines Übersetzers erfolgt (pag. 145 ff.; pag. 259 ff.). Nur an der ersten polizeilichen Einvernahme war kein Übersetzer anwesend (pag.