8 10. Würdigung durch die Kammer 10.1 Vorbemerkungen Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird von der Kammer im Rahmen der konkreten Würdigung die vorinstanzliche Aufteilung in die vier Vorwürfe übernommen (vgl. Ziff. 10.5 ff. hiernach). Die Aussagen von C.________ werden der Einfachheit halber in Gegenüberstellung mit den objektiven Beweismitteln und betreffend die jeweiligen konkreten vier Vorwürfe gewürdigt (vgl. Ziff. 10.4 ff. hiernach).