9. Ausführungen der Verteidigung Die Verteidigung des Beschuldigten führte nach Schilderung des unbestrittenen Sachverhalts, nach einer umfassenden Zusammenfassung der Aussagen und Wiedergabe der objektiven Beweismittel (pag. 372 ff.) zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Der Sachverhalt, wie er von C.________ geschildert worden sei, könne sich nicht so zugetragen haben. Vieles habe sie unlogisch und widersprüchlich erzählt. So seien ihre Aussagen bezüglich des «Knopfdrückens» widersprüchlich. Sie habe später ausgeführt, dass der Beschuldigte vor ihr durchgegriffen habe, um ihren Sitz runterzulassen. Des Weiteren habe C._____