begangen am 18.08.2013 in Bern, zum Nachteil von C.________. Nachdem A.________ der kurz zuvor kennen gelernten C.________ anbot, diese mit seinem Auto nach Fribourg zu fahren, hielt er mit seinem Auto auf dem Weg dorthin in der Nähe eines Friedhofs und bat C.________, auszusteigen. Ausserhalb des Autos begann A.________ plötzlich C.________ zu berühren, indem er ihr über deren Kleider an die Brüste griff. A.________ sagte C.________, er könne sie schwängern, das Kind anerkennen und ihr damit zu Papieren verhelfen. C.________ fragte A.________ in der Folge, was mit ihm los sei und bat ihn, weiter zu fahren.