1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 27.10.2015 Folgendes (pag. 281 ff.): I. A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Nötigung, begangen am 18.08.2013 in Bern z.N. von C.________; und in Anwendung der Art. 40, 42 Abs. 1 und 4, 44, 47, 106, 189 Abs. 1 StGB; Art. 426 Abs. 1 StPO; verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.